Der arabisch-islamische Begriff Kāfir ( كافر kāfir, Plural كفّار kuffār; weibliche Form كافرة kāfira) bezeichnet „Ungläubige“ oder „Gottesleugner“. Kāfir leitet sich von der k-f-r ab. Diese Wortwurzel kommt im Koran ca. Mar 23, 2012 - Aber genau durch diese koranische Dualität erlangt ein „rechtgläubiger“ muslim erst seine Existenzberechtigung vor Allah als „besserer“ Mensch. Er hat damit die sakrale Legitimation, auf Ungläubige (kafir) als minderwertige Wesen herabzublicken. ![]() ![]() 500 Mal vor und dient dort der Bezeichnung der Gegner Mohammeds als kuffār („Ungläubige“) oder als alladhīna kafarū („die ungläubig sind“). Kafara bedeutete im Altarabischen ursprünglich „bedecken“ (vgl. Konkret ist das Ungläubigsein in Bezug auf islamische Glaubensinhalte gemeint. Inhaltsverzeichnis • • • • • • Unterscheidungen im islamischen Recht [| ] Im islamischen Recht werden drei Arten von Kuffār unterschieden: •, die mit eingeschränkten Rechten unter islamischer Herrschaft leben. •, die ohne Rechte, auch ohne, außerhalb des islamischen Herrschaftsgebiets leben. •, denen durch einen zeitweiligen Schutzvertrag ( Amān) ähnliche Rechte gewährt werden wie den Dhimmis, damit sie das islamische Herrschaftsgebiet betreten können. Der Status des Musta'min ist immer zeitlich begrenzt. Eine andere rechtliche Unterscheidung wird im klassischen islamischen Recht zwischen dem, dem vom Islam abgefallenen, und dem Kāfir aslī, dem „ursprünglichen Ungläubigen“, vollzogen: Ein Murtadd war, wenn er nicht heimlich abgefallen ist, nach einer Wartefrist zu töten; ein Kāfir aslī ( كافر أصلي) konnte in Kriegsgefangenschaft entweder getötet oder werden. Die islamische Praxis der Erklärung von zu Ungläubigen heißt. Allgemein sahen damalige Rechtsbestimmungen der im Falle von die Wahl zwischen der Annahme des Islam, der Annahme des Dhimmi-Status oder dem Kampf vor; Andersgläubige, die nicht unter die Kategorie von Schriftbesitzern fielen, hatten die Wahl zwischen der Konversion zum Islam oder dem Kampf. Kaffir Limettenblätter![]() Im Zuge der wurde das Angebot der Dhimma auch auf Religionsgemeinschaften, die nicht Schriftbesitzer im eigentlichen Sinne waren, ausgeweitet, so dass fast allen Nicht-Muslimen die Möglichkeit des Verbleibes in der eigenen Religion im Gegenzug zur Zahlung der möglich wurde. Weitere Verwendungen des Begriffs [| ] Der Begriff Kāfir wurde von den Europäern später für die in lebenden als verwendet. Dieses Wort wird oft auch generalisierend für Nichtmuslime oder für anderer Glaubensrichtungen verwendet und gilt seit dem Erlass des türkischen Sultans von 1856 als herabwürdigend. KaffirblätterIm Deutschen erlangte das Wort durch in der Form „Giaur“ Bekanntheitsgrad. Giaur oder Ghiaur ist die eingedeutschte Variante der türkischen Entsprechung ( gavur) von Kafir. Die Einwohner des ehemaligen, heute Nuristan, wurden ebenfalls so genannt. Im persischsprachigen Zentralasien ist Kāfir Qalʿa („Heiden-Burg“, „Festung der Ungläubigen“) ein häufiger Name für archäologische Orte aus vorislamischer Zeit, beispielsweise für (Afghanistan), Kafer Qala (Kala-Kahzad) bei (Afghanistan), Kāfer Qalʿa nahe (Usbekistan) und in (Tadschikistan). In der Literatur [| ] Der (15. Jahrhundert) schreibt in seinen im 46. Kapitel.
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April 2019
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